Unterrichtung über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten gemäß § 4 Absatz 3 Bundesdatenschutzgesetz sowie Einwilligung gemäß § 4a Bundesdatenschutzgesetz

Die von Ihnen bei der Registrierung eingegebenen Daten werden zu Ihrer Identifizierung als Teilnehmer in einem Vergabeverfahren erhoben und gespeichert. Sie werden ausschließlich zu diesem Zweck an die öffentlichen Auftraggeber/Vergabestelle, welche den Vergabemarktplatz M-V nutzen, weitergeleitet. Das Vergabeverfahren wird beim öffentlichen Auftraggeber von der sog. Vergabestelle abgewickelt.
Verantwortliche Stelle für den Betrieb des Vergabemarktplatzes M-V ist das Landesamt für innere Verwaltung M-V.
Durch den Abschluss des Registriervorgangs willigen Sie in die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der von Ihnen eingegebenen Daten ein und akzeptieren die nachfolgenden Nutzungsbedingungen.



Nutzungsbedingungen des Vergabemarktplatzes M-V in der Fassung vom 01.06.2023

Präambel

(I)    Das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Landesamt für innere Verwaltung, nachfolgend Betreiber genannt, stellt eine Internetplattform, nachfolgend Vergabemarktplatz M-V genannt, zur Verfügung. Auf dieser werden Vergabeverfahren gesetzeskonform abgewickelt.
(II)    Die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des einzelnen Vergabeverfahrens obliegt ausschließlich dem Auftraggeber/der Vergabestelle, welcher den Vergabemarktplatz für dieses Verfahren nutzt. Das aufgrund der Teilnahme an einem Vergabeverfahren zustande kommende Rechtsverhältnis betrifft ausschließlich den jeweiligen Auftraggeber/Vergabestelle und die Teilnehmer am Vergabeverfahren. Die Tätigkeit des Betreibers beschränkt sich allein auf die technische Vermittlung des Kontakts zwischen Auftraggeber/Vergabestelle und Nutzern des Vergabemarktplatzes M-V und die vom Betreiber bereitgestellten Komponenten. Für die von Auftraggebern/Vergabestellen oder Nutzern eingestellten Inhalte des Vergabemarktplatzes M-V ist der Betreiber nicht verantwortlich.
(III)    Nutzer des Vergabemarktplatzes M-V im Sinne dieser Nutzungsbedingungen sind ausschließlich Unternehmen, die sich an Vergabeverfahren beteiligen, welche über den Vergabemarktplatz M-V abgewickelt werden.
(IV)    Die Plattform informiert über Beschaffungsvorhaben, welche durch den Vergabemarktplatz M-V nutzenden Auftraggeber/Vergabestelle auf dieser Plattform durchgeführt werden. Die Nutzer können an einem solchen Vergabeverfahren nach erfolgreicher Registrierung gemäß § 2 Abs.1 dieser Nutzungsbedingung unter Berücksichtigung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Nutzung des Vergabemarktplatzes M-V auf elektronischem Wege teilnehmen.
(V)    Um Informationen über Vergabeverfahren einzuholen, benötigt der Nutzer einen internetfähiges Endgerät PC mit einem aktuellen Webbrowser.
(VI)    Die zur Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren erforderlichen technischen und organisatorischen Voraussetzungen sind auf der Seite "Hinweis gemäß § 11 (3) Vergabeverordnung (VgV)" auf dieser Plattform dargestellt und abrufbar. Es obliegt dem Nutzer, sich auf diesem Weg regelmäßig über etwaige Änderungen der technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die Nutzung des Vergabemarktplatzes M-V zu informieren.
(VII)    Der Vergabemarktplatz M-V ist unter https://vergabe.mv-regierung.de erreichbar.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen regeln vorrangig das Nutzungsverhältnis hinsichtlich der Plattform zwischen dem Betreiber und den Nutzern. Rechte und Pflichten im Rahmen von Vergabeverfahren zwischen dem Auftraggeber/Vergabestelle und dem Nutzer gehen diesem Nutzungsverhältnis vor. Soweit solche Rechte betroffen sind, hat sich der Nutzer daher vorrangig an den Auftraggeber/Vergabestelle zu wenden.

§ 2 Nutzungsverhältnis

(I)    Um den Vergabemarktplatz M-V für die elektronische Durchführung von Vergabeverfahren nutzen zu können, muss sich der Nutzer auf der Plattform registrieren.
(II)    Unrichtige oder unvollständige Angaben sowie fehlende Erklärungen bei der Registrierung berechtigen den Betreiber zur Verweigerung der Registrierung bzw. zur sofortigen Beendigung des Nutzungsverhältnisses. Der Betreiber behält sich deshalb eine Kontrolle der im Registrierungsformular übermittelten Angaben vor.
(III)    Das Nutzungsverhältnis kann durch den Nutzer durch Deregistrierung auf der Plattform beendet werden. Für eine Deregistrierung steht dem Nutzer im Rahmen der Nutzerverwaltung die Funktion "Benutzerkonto löschen" zur Verfügung. Die Deregistrierung kann erst erfolgen, sobald der Nutzer in keinem Vergabeverfahren mehr direkt oder indirekt als Vertreter aktiv ist und diese Vergabeverfahren beendet sind. Eine gesonderte Kündigung seitens des Nutzers ist nicht erforderlich. Nach erfolgter Deregistrierung werden sämtliche erfassten Daten des Nutzers gelöscht, soweit sie keiner Archivierungspflicht im Rahmen eines Vergabeverfahrens unterliegen.
(IV)    Eine Beendigung des Nutzungsverhältnisses durch den Betreiber ist nur aus wichtigem Grund möglich. Sie bedarf der Kündigung durch den Betreiber gegenüber dem Nutzer. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats. Die Kündigung kann schriftlich oder in Textform, zum Beispiel per E-Mail, erfolgen. Der Betreiber gewährleistet in diesem Fall, dass der Nutzer diejenigen Vergabeverfahren weiterführen kann, an denen er sich zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung als Bieter oder Bewerber unter Nutzung der e Vergabe beteiligt.
(V)    Die Beendigung des Nutzungsverhältnisses hat keine Auswirkungen auf die Rechtspflichten des Nutzers aus einem gegebenenfalls über den Vergabemarktplatz M-V initiierten Vergabeverfahren.
(VI)    Über die Zulässigkeit eines Wechsels vom Verfahren in Schriftform zum elektronischen Verfahren oder umgekehrt sowie die parallele Möglichkeit der Teilnahme am Verfahren in Schriftform und in elektronischer Form entscheidet der jeweilige Auftraggeber/Vergabestelle.
(VII)    Die vom Betreiber bereitgestellte Softwareanwendung zur Nutzung des Vergabemarktplatzes M-V ist für die Nutzer kostenfrei.

§ 3 Inhalt des Nutzungsrechts

(I)    Der Nutzer ist berechtigt, die vom Vergabemarktplatzes M-V gebotenen Einrichtungen nach Maßgabe der technischen und organisatorischen Voraussetzungen und den "Nutzungsvoraussetzungen für Unternehmen" zu nutzen. Dazu ermöglicht der Betreiber den Zugriff auf den Vergabemarktplatz und realisiert für registrierte Nutzer den Austausch der im Vergabeverfahren relevanten Unterlagen. Für die Nutzung des Vergabemarktplatzes M-V zur Durchführung von Vergabeverfahren stellt der Betreiber den Nutzern kostenfreie Software zur Verfügung. Sie umfasst ein Hilfsprogramm zur Übermittlung elektronischer Dokumente (z.B. Angebote) "AI Bietercockpit".
(II)    Außerhalb der in Abs.1 genannten Rechte erwachsen dem Nutzer keine Rechte an des Vergabemarktplatzes M-V selbst. Sämtliche Urheber-, Namens-, Marken-, oder anderweitigen Schutzrechte bleiben dem Betreiber vorbehalten. Der Nutzer erwirbt außerhalb der bestimmungsgemäßen Nutzung des Vergabemarktplatzes M-V für Vergabeverfahren keinerlei Rechte an der mitgelieferten Software.
(III)    Der Betreiber ist berechtigt, die Einrichtungen des Vergabemarktplatzes M-V jederzeit an den jeweiligen Stand der Technik und die rechtlichen Erfordernisse anzupassen. Die Plattform kann hierzu vorübergehend außer Betrieb genommen werden. Die geplanten Zeiten der die Nutzung behindernden Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit rechtzeitig unter https://vergabe.mv-regierung.de bekannt gegeben.

§ 4 Hotline und Online-Support

Bei Funktionsstörungen und bei Fragen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes M-V kann eine kostenfreie Hotline genutzt werden. Die Hotline ist von Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 08:00 bis 11:30 Uhr und 13:00 bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 0385/58856980 oder per E-Mail unter vergabemarktplatz@laiv-mv.de erreichbar. Beim Support wird vorausgesetzt, dass der Nutzer die Nutzungsbedingungen kennt.

§ 5 Pflichten des Nutzers

(I)    Der Nutzer ist verpflichtet, jede Änderung seiner Nutzerdaten dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. Hierfür steht ein entsprechendes Formular im Bereich „Mein Konto“ unter „Meine Daten ändern“ auf dem Vergabemarktplatz zur Verfügung.
(II)    Bei Übermittlung von elektronisch signierten Angeboten kann der Nutzer eine von des Vergabemarktplatzes M-V unterstützte qualifizierte oder fortgeschrittene elektronische Signatur verwenden. Eine Übersicht und Hinweise zu den nach den Anforderungen des Betreibers unterstützten elektronischen Signaturen sind unter http://www.evergabe-online.info/signaturen abrufbar.
(III)    Weitere Verpflichtungen in der Nutzung der Plattform, die dem Nutzer vom Auftraggeber/Vergabestelle vorgegeben werden, bleiben unberührt.
(IV)    Der Nutzer hat im Hinblick auf den rechtzeitigen Eingang von Teilnahmeanträgen und Angeboten dafür Sorge zu tragen, dass je nach Größe der zu versendenden Dokumente der genutzte Internetanschluss eine genügend große Kapazität zur Versendung besitzt. Abhängig vom Umfang der Dateien sowie von der Geschwindigkeit des Internetanschlusses kann das Versenden unterschiedlich lange dauern.
(V)    Erst mit dem Erhalt einer Empfangsbestätigung hat der Nutzer einen Nachweis, dass das gesendete Angebot oder der Teilnahmeantrag technisch vollständig auf die Plattform übertragen worden ist. Eine inhaltliche Prüfung der Dokumente ist damit nicht verbunden. Mit der Anzeige der Empfangsbestätigung im Bietercockpit gilt das Angebot als abgegeben.
(VI)    Der Nutzer ist weiterhin verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass seine elektronische Signatur keinen Beschränkungen unterliegt, welche der Abgabe einer rechtswirksamen Willenserklärung entgegenstehen. Dies gilt insbesondere für eine Beschränkung der Rechtswirksamkeit seiner Signatur im Hinblick auf den Wert des zu tätigenden Rechtsgeschäftes.
(VII)    Die elektronische Signierung mit einem Pseudonym, das die Identifizierung des Zertifikatsinhabers nicht ermöglicht, ist grundsätzlich nicht zulässig. Erfolgt dennoch die Verwendung eines Pseudonyms, erklärt sich der Zertifikatsinhaber zur Aufdeckung des Pseudonyms gegenüber dem Betreiber bereit und teilt ihm auf Anfrage schriftlich den wahren Namen, die Adresse und die Telefonnummer der Person des Zertifikatsinhabers mit. Indem er diese Nutzungsbedingungen als Nutzer akzeptiert, ermächtigt der Zertifikatsinhaber das Trustcenter, welches das mit dem Pseudonym versehene Zertifikat ausgegeben hat, dem Betreiber schriftlich Auskunft über die Identität der Person des Zertifikatsinhabers durch Nennung des wahren Namens, der Adresse und der Telefonnummer, zu geben.
(VIII)    Im Falle der Nutzung der vom Betreiber bereitgestellten Bieteranwendung „Bietercockpit“ ist der Nutzer verpflichtet, regelmäßig die Ansicht zu aktualisieren, um ggf. neue Unterlagen zu erhalten.
Nimmt ein Nutzer an einem Vergabeverfahren teil, ist er verpflichtet, regelmäßig (bei laufenden Verfahren ggf. täglich) bis zum Ablauf der Bindefrist sein Postfach unter https://www.vergabemarktplatz.de/NetServer/MessageControllerServlet?function=List&thContext=participant auf neue Nachrichten zu prüfen, da Änderungen an den Vergabeunterlagen und Nachrichten des Auftraggebers an die Bieter i.d.R. nur elektronisch bereitgestellt werden. Dies gilt auch für Nachrichten nach Ablauf der Angebotsfrist; z.B. Aufklärungs- und Absageschreiben. Der Vergabemarktplatz M-V versendet zusätzlich automatisiert E-Mails an den Kunden, sobald solche Änderungen auf dieser Plattform vorliegen; allerdings kann in seltenen Fällen die Zustellung von E-Mails aus technischen Gründen scheitern, die keine Seite zu vertreten hat. Die vom Auftraggeber auf dem Vergabemarktplatz MV bereitgestellten Dokumente gelten als dem Kunden zugegangen, wenn unter Berücksichtigung seiner Verpflichtung zur regelmäßigen Prüfung seines Postfachs unter gewöhnlichen Umständen mit einer Kenntnisnahme gerechnet werden kann.
(IX)    Die Nutzung des Vergabemarktplatzes M-V erfolgt ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze.
(X)    Der Nutzer unterlässt jede missbräuchliche Verwendung der Zugangsberechtigung zum Vergabemarktplatz M-V. Hierzu zählt insbesondere eine Weitergabe der angeforderten Vergabeunterlagen an unbefugte Dritte.
(XI)    Eine nicht nur geringfügige Verletzung der Pflichten, denen der Nutzer innerhalb dieses Nutzungsverhältnisses unterliegt, berechtigt den Betreiber zur fristlosen Kündigung des Nutzungsverhältnisses.

§ 6 Leistungsstörungen und deren Folgen für das Vergabeverfahren

(I)    Der Betreiber hat keinen Einfluss auf die Datenübertragung im Internet. Er übernimmt keine Verantwortung für die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität von Telekommunikationsnetzen, Datennetzen und technischen Einrichtungen Dritter. Leistungsstörungen auf Grund höherer Gewalt hat der Betreiber nicht zu vertreten.
(II)    Der Betreiber kann die Nutzung des Vergabemarktplatzes M-V sperren oder den Zugang zu ihr beschränken, wenn die Plattform oder ihre elektronischen Einrichtungen technisch gestört oder überlastet sind bzw. eine solche Störung oder Überlastung droht. In diesem Falle ist der Betreiber bemüht, die vollständige Funktionsfähigkeit der Plattform umgehend wiederherzustellen.
(III)    Ist die Nutzung des Vergabemarktplatzes M-V auf Grund eines Umstandes, welcher in der Sphäre des Betreibers zu finden ist, nicht möglich, wird der Betreiber die entsprechenden Informationen unverzüglich dem zuständigen Auftraggeber/Vergabestelle zur Verfügung stellen und sowohl ihn als auch den Nutzer bei der Problemanalyse nach bestem Wissen unterstützen. Dies gilt insbesondere, wenn ein Angebot wegen eines derartigen Umstandes nicht innerhalb der Angebotsfrist auf der Plattform eingegangen ist. Die abschließende Entscheidung, in solchen Fällen ein Angebot nachträglich zuzulassen, obliegt jedoch dem Auftraggeber/Vergabestelle des betreffenden Vergabeverfahrens.
(IV)    Sofern der Nutzer bei der vom Betreiber bereitgestellten Komponente „AI Bietercockpit“ eine Funktionsstörung des Vergabemarktplatzes M-V bei der Versendung eines Teilnahmeantrages oder eines Angebotes erkennt, kontaktiert er unmittelbar die Hotline des Betreibers telefonisch unter 0385/58856-980 UND per E-Mail unter vergabemarktplatz@laiv-mv.de, damit der Betreiber angemessene Maßnahmen zur Beseitigung der Störung ergreifen kann. Außerhalb der Sprechzeiten der Hotline ist zunächst eine E-Mail mit Angabe des Fehlers, Zeitpunkt der Störung sowie Bearbeitungs-Nummer/Geschäftszeichen ausreichend und erforderlich. Der Kontakt muss wiederholt werden, sobald die Hotline wieder zur Verfügung steht. Dies gilt auch, wenn der Nutzer nach Abgabe eines Angebotes oder Teilnahmeantrages eine elektronische Empfangsbestätigung über den Zugang des Angebotes/Teilnahmeantrages vom Vergabemarktplatz M-V nicht oder nicht zeitnah erhält. Im Falle einer Störung müssen die Anweisungen der Hotline des Betreibers befolgt werden. Nimmt der Nutzer nicht wie hier angegeben Kontakt mit dem Support auf, kann er sich nicht auf die Regelung des Abs.3 berufen.

§ 7 Datenschutz und Geheimhaltung

(I)    Der Betreiber wird nach den Maßgaben der gesetzlichen Bestimmungen Bestands-, Nutzungs- und Abrechnungsdaten speichern, verarbeiten und löschen.
(II)    Vom Nutzer werden folgende Daten erhoben (Die mit * gekennzeichneten Angaben sind Pflichtangaben):

  • Firmenname *
  • Steuernummer
  • Handelsregister-Nummer
  • Name der Niederlassung
  • Strasse und Hausnummer *
  • Land *
  • Postleitzahl und Ort *
  • Webadresse
  • Anrede *
  • Titel
  • Nachname *
  • Vorname *
  • Geburtsdatum
  • Funktion
  • E-Mail-Adresse *
  • Telefon *
  • Telefax

(III)    Eine Weitergabe von Nutzerdaten an Dritte erfolgt nicht ohne vorheriges Einverständnis des Nutzers, es sei denn, der Betreiber ist zur Herausgabe der Daten gesetzlich verpflichtet.
(IV)    Eine Korrektur der Nutzerdaten ist durch den Nutzer bei Änderungen der tatsächlichen Verhältnisse mittels eines entsprechenden Formulars vorzunehmen, welches auf der e-Vergabe zu diesem Zweck bereitgestellt wird.
(V)    Die Verschlüsselung der abzugebenden elektronischen Angebote und Teilnahmeanträge bleibt bis zum Ablauf der für ihre Einreichung festgelegten Frist aufrechterhalten. Angebote sind somit für die Auftraggeber/Vergabestelle erst mit Ablauf der Angebotsfrist einsehbar.
(VI)    Die Plattform arbeitet zum Schutz der auf ihr ausgetauschten Daten mit Maßnahmen zur Sicherung von DV-Systemen, welche vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik überprüft wurden.
(VII)    Dem Nutzer werden u.a. folgende Maßnahmen empfohlen, um die Datensicherheit auch in seiner Sphäre zu gewährleisten:
-    der PC des Nutzers sind von diesem gegen unbefugte Benutzung sowie gegen die Beeinflussung signaturrelevanter Daten durch Viren, trojanische Pferde etc. zu sichern.
-    Der Nutzer hat regelmäßig die ordnungsgemäße Funktion seines Systems zu überprüfen.
-    Der Nutzer hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Benutzung der Signaturkarte oder des softwarebasierten Zertifikats notwendige Eingabe der PIN weder beobachtet wird noch die PIN anderen Personen auf sonstigem Wege bekannt wird.
(VIII)    Die Parteien dieses Nutzungsverhältnisses verpflichten sich gegenseitig, alle Informationen, von denen sie im Rahmen des Nutzungsverhältnisses Kenntnis erlangen und welche die andere Partei als vertraulich gekennzeichnet hat, vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt ebenso für Informationen, bei denen sich deren Vertraulichkeit aus den Umständen ergibt.

§ 8 Haftung und Gewährleistung

(I)    Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende Haftungs- oder Gewährleistungsansprüche des Nutzers ausgeschlossen.
(II)    Der Ausschluss des Absatzes 1 gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit. Er gilt ebenfalls nicht für Schäden des Nutzers, welche ihm dadurch entstehen, dass ihm der Betreiber einen Fehler oder Rechtsmangel des Vergabemarktplatzes M-V arglistig verschweigt, sowie für Schäden aus der Übernahme einer Garantie gemäß § 276 Abs. 1 BGB. übernimmt der Betreiber für bestimmte Eigenschaften der vertraglich geschuldeten Leistung eine Garantie, so ist eine solche Garantie nur dann für den Betreiber verbindlich, wenn diese durch ihn schriftlich erklärt worden ist.
(III)    Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(IV)    Der Betreiber kann die Funktionalität und Virenfreiheit von Inhalten des Vergabemarktplatzes M-V und der Software nur im Rahmen dessen sicherstellen, was nach aktuellem Stand der Technik und unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu erwarten ist. In den Clients findet keine Überprüfung auf Viren, trojanische Pferde etc. statt, da die Daten verschlüsselt vorliegen und damit keine Überprüfung möglich ist.
(V)    Der Betreiber haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich der Betreiber oder ihrer Vertreter bzw. Erfüllungsgehilfen liegen.
(VI)    Der Betreiber übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Nutzer dadurch entstehen, dass er die ihm hinsichtlich der Sicherheit seiner Daten obliegenden Maßnahmen, insbesondere die in §7 Abs. 7 erwähnten, nicht ergriffen hat und dadurch unbefugte Dritte zu seinem Nachteil Kenntnis von diesen Daten erlangen konnten.

§ 9 Sonstige Bestimmungen

(I)    Das Rechtsverhältnis unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss etwaiger Weiterverweisungen auf Grund des Internationalen Privatrechts.
(II)    Sofern der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sich ergebenden Streitigkeiten Schwerin. Ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
(III)    Abweichende oder entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung. Dies gilt auch, wenn der Betreiber den Geschäftsbedingungen des Nutzers nicht ausdrücklich widerspricht.
(IV)    Der Betreiber kann die Nutzungsbedingungen jederzeit ändern. Diese geänderten Nutzungsbedingungen werden den Nutzern unter Hervorhebung der Änderungen durch Zusendung in elektronischer Form mitgeteilt. Der Nutzer kann den Änderungen binnen 6 Wochen widersprechen. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb dieser Frist, so gelten diese als genehmigt. Widerspricht der Nutzer den Änderungen fristgerecht, ist der Betreiber berechtigt, das Nutzungsverhältnis fristlos zu kündigen. Der Betreiber gewährleistet für den Fall der Kündigung, dass der Nutzer diejenigen Vergabeverfahren weiterführen kann, an denen er sich zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung als Bieter oder Bewerber unter Nutzung des Vergabemarktplatzes M-V beteiligt.
(IV)    Der Betreiber kann die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Diese geänderten Geschäftsbedingungen werden den Nutzern unter Hervorhebung der Änderungen durch Zusendung in elektronischer Form mitgeteilt. Der Nutzer kann den Änderungen binnen 6 Wochen widersprechen. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb dieser Frist, so gelten diese als genehmigt. Widerspricht der Nutzer den Änderungen fristgerecht, ist der Betreiber berechtigt, das Nutzungsverhältnis fristlos zu kündigen. Der Betreiber gewährleistet für den Fall der Kündigung, dass der Nutzer diejenigen Vergabeverfahren weiterführen kann, an denen er sich zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung als Bieter oder Bewerber unter Nutzung des Vergabemarktplatzes M-V beteiligt.